Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Localpano LLC (nachfolgend auch „Auftragnehmer" genannt) und Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend jeweils einzeln oder gemeinsam auch „Auftraggeber" genannt). Aufträge an den Auftragnehmer werden ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB ausgeführt; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn die anderen Bedingungen sind von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden. Diese AGB gelten auch für weitere oder Folgeaufträge, auch wenn in diesem Zusammenhang nicht mehr gesondert auf die Einbeziehung hingewiesen wird. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Geschäftsbeziehungen im Sinne dieser AGB entstehen auch durch die Geltendmachung von Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Auftragnehmer, falls und sobald der Auftragnehmer und der Anspruchsteller (nachfolgend auch „Auftraggeber" genannt) in Verhandlungen zur Regelung der geltend gemachten Ansprüche eintreten und der Auftragnehmer in diesem Rahmen in Textform auf die Geltung der AGB hinweist und der Auftraggeber dem nicht innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen nach dem Zugang des Hinweises ausdrücklich in Textform widerspricht, und zwar auch dann, wenn zuvor keine Geschäftsbeziehungen bestanden haben; in diesem Fall gelten für das Rechtsverhältnis, auf das die geltend gemachten Ansprüche gestützt werden, die Bestimmungen dieser AGB.

2. Preise, Vertragsschluss

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Angebotspreise des Auftragnehmers enthalten keine Umsatzsteuer; diese wird, sofern sie gesetzlich entsteht, zusätzlich berechnet. Sofern einschlägig gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Vertragsschluss angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, ohne deren Leistung er den Beginn seiner Leistungen verweigern kann.

Nachträgliche Änderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Mehraufwands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeleistungen, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger, aber nicht beanstandungsfähiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

Soweit Skizzen, Entwürfe oder die Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, welche nicht Gegenstand des Auftrags sind, vom Auftraggeber veranlasst sind, werden diese gesondert berechnet. Bei Aufträgen mit Ausführung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Zahlung

Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Leistungen des Auftragnehmers sind auch dann abgenommen, wenn der Auftraggeber diese nach der Fertigstellung und Gelegenheit zur Prüfung ohne Einwand in Gebrauch nimmt oder nutzt oder er eine Fertigstellungsbescheinigung des Auftragnehmers in Textform widerspruchslos entgegennimmt oder er nach Besichtigung der Leistungen eine Ausführungsbestätigung unterzeichnet und in Textform zur Verfügung stellt.

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete Ansprüche des Auftraggebers.

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.

Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Leistungsausführung oder Rechnungsstellung den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer 2. („Preise, Vertragsschluss") nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 50 CHF. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen des Auftragnehmers, gleich in welcher Form und in welchem Umfang zu nutzen, solange der Auftraggeber den hierfür vereinbarungsgemäß berechneten Preis nicht vollständig an den Auftragnehmer gezahlt hat. Für jeden Tag der schuldhaften Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen die vorstehende Unterlassungsverpflichtung hat dieser eine vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen zu bestimmende, im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe an den Auftragnehmer zu zahlen.

4. Leistungsumfang und Gewährleistungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen des Auftragnehmers in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Ausstellung einer Ausführungsbestätigung oder Freigabeerklärung in Textform durch den Auftraggeber auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die objektiv erst im Rahmen der sich anschließenden Nutzung erkannt werden konnten.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Erbringung der Leistung schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzleistung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Mängel eines Teils der ausgeführten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung, es sei denn, dass der mangelfreie Teil der Leistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Die Vertragsgemäßheit der Leistung richtet sich allein nach dem vertraglich Vereinbarten und nach öffentlichen Produktbeschreibungen des Auftragnehmers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, anderenfalls nach der üblichen Beschaffenheit. Für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit der Leistung bleiben die Eignung für die gewöhnliche Verwendung und sonstige Erwartungen des Auftraggebers unberücksichtigt.

Zulieferungen (insbesondere Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für die technische Eignung von Zulieferungen zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrags, soweit die mangelnde Eignung einem sorgfältig handelnden Auftragnehmer erkennbar werden muss. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Auftragnehmer haftet ferner bereits bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Auftraggeber vertrauen dürfen. Die Haftung des Auftragnehmers nach Satz 1 ist in den Fällen leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Auftragnehmer haftet schließlich bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung oder Inanspruchnahme des Auftragnehmers auf Handlungen oder Unterlassungen Dritter gestützt wird, setzt die Haftung des Auftragnehmers voraus, dass die die entsprechende Zurechnung begründenden Umstände durch den Anspruchsteller eindeutig belegt werden können; eine Belegführung über Indizien oder einen Anschein genügen nicht, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere, jedoch ohne Beschränkung hierauf, nicht für technische Fehler der eingesetzten Software oder genutzten IT-Dienstleistungen von Drittanbietern sowie auf den von Google betriebenen Portalen bzw. deren Webseiten. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

6. Rücktritt

Der Auftraggeber kann vorbehaltlich abweichender Regeln in diesen AGB im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat sich bei Pflichtverletzungen

innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.

7. Nichterfüllung/Schadensersatz

Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, 390,00 CHF netto als Schadensersatz zu fordern. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

8. Terminverschiebungen

Auftragnehmer oder Auftraggeber können einen vereinbarten Termin zur Erstellung der Fotoaufnahmen bis zu 8 Tage vor dem Termin ohne weitere Kosten auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Bei einer kurzfristigeren Verschiebung des Termins durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Pauschale von CHF 290,00 netto vom Auftraggeber zu verlangen, falls die Verschiebung 7 Tage oder weniger vor dem Termin erfolgt; erfolgt die Verschiebung durch den Auftraggeber 3 Tage oder weniger vor dem Termin, beträgt die von dem Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlende Pauschale CHF 390,00 netto. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Verjährung

Jegliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren binnen 6 Monaten seit Ausführung oder anspruchsbegründender Handlung, spätestens jedoch binnen 6 Monaten nach Abnahme der erbrachten Leistung. Dies gilt nicht für vom Auftragnehmer zu vertretende Körper- und Gesundheitsschäden und Verlust des Lebens, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten des Auftragnehmers sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Rahmen von abgegebenen Beschaffenheitsgarantien. In den im vorstehenden Satz bezeichneten Fällen verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Ausführung der Leistung an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

11. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

12. Rechte Dritter

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihm ein Verschulden nicht zur Last fällt und er allen ihm obliegenden Sorgfalts- und Prüfungspflichten nachgekommen ist.

13. Erfüllungsort; Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Teile der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen den Auftragnehmer, die auf Handlungen oder Unterlassungen Dritter gestützt werden, ist der Sitz dieses Dritten.

Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) und des UN-Kaufrechts.

14. Einwilligung, Widerrufsrecht

Mit freiwilliger Eingabe oder Mitteilung seiner E-Mail Adresse erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihm per E-Mail Angebote zu ähnlichen Waren/Dienstleistungen auf Grundlage von § 7 III UWG zusenden darf. Der Auftraggeber kann der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbe-E-Mails des Auftragnehmers jederzeit durch eine Nachricht an den Auftragnehmer, oder durch Klick auf den entsprechenden Link in der jeweiligen Werbe-E-Mail widersprechen. Nach erfolgtem Widerspruch verwendet der Auftragnehmer die E-Mail-Adresse nicht mehr für die Direktwerbung. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber im Auftragsformular den Widerspruch zur Zusendung von Werbe-E-Mails durch den Auftragnehmer erklärt.

Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers und die Erklärung über die Art und den Zweck der Verwendung personenbezogener Daten sowie Ihre Rechte finden Sie unter: https://localpano.com/de/datenschutz